Corona-Update 11.11.2021

Wir bitten aufgrund der mit Wirkung vom 11.11.2021 erlassenen Änderung der Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) folgende Nutzungsänderung bei der Hallenbenutzung zu beachten:
„Mit der Buchung und der anschließenden Nutzung versichern Sie und Ihre Mitspieler/innen die 3G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) einzuhalten. Die Testpflicht gilt nur mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, als erfüllt. Das gilt selbstverständlich auch für alle ABO Buchungen“.
Entsprechende Nachweise sind bei Nutzung der Halle mitzuführen. Stichprobenartige Kontrollen sind jederzeit möglich.
Im Sinne der Gesundheit aller bitten wir um Verständnis und Kooperation.
Der Vorstand
11.11.2021

 

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