Liebe Mitglieder, liebe Trainingsteilnehmer, liebe Gäste!
Aufgrund der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 6.9.2021 des Kreis Bergstraße gilt mit Wirkung vom 16.9.2021 die „3G-Regel“ nur in Innenräumen ausgenommen der Toiletten.
Der Zutritt zu den Innenräumen der Gastronomie sowie zu den Umkleiden und Duschen ist weiterhin nur mit Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) zulässig.
Wir bitten alle um Verständnis, dass auch wir als Verein verpflichtet sind,
Kontrollen durchzuführen und solche auch durch die Ordnungsbehörde erfolgen.
Jegliche Verstöße gegen die gesetzlichen Verordnungen können mit empfindlichen
Geldbußen belegt werden und schlimmstenfalls mit der Schließung unserer Anlage
geahndet werden.
Wir bitten im Sinne aller dringend um konsequente Einhaltung!
Euer Vorstand 16. September 2021